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Einspeisevergütung Balkonkraftwerk: Wie hoch ist sie und lohnt sich eine Überschußeinspeisung?

Wenn du dich mit dem Thema Balkonkraftwerke beschäftigst, stößt du unweigerlich auf den Begriff "Einspeisevergütung" für die Überschusseinspeisung. Es ist die staatliche Förderung, die für ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom gezahlt wird. Die Frage ist: Lohnt sich das auch für deine Mini-PV-Anlage?


Was ist die Einspeisevergütung und wie hoch ist sie?

Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und soll den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Sie wird pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) gezahlt und ist für 20 Jahre garantiert. Die Höhe hängt von der Leistung der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.


Für kleine PV-Anlagen, zu denen auch Balkonkraftwerke zählen, gelten bestimmte Sätze. Die aktuellen Sätze liegen bis 31.01.26 bei 7,86 Cent pro kWh für die Teileinspeisung. Bei Volleinspeisung, also wenn du den gesamten Strom ins Netz gibst, sind die Sätze höher, aber das ist für ein Balkonkraftwerk in der Regel nicht relevant.


Wichtig: Der tatsächliche Wert der Einspeisevergütung wird regelmäßig angepasst, um auf die Marktentwicklungen zu reagieren. Die Sätze sinken halbjährlich um 1 %. Daher ist es ratsam, sich vor der Installation über die aktuellen Werte zu informieren.


Eigenverbrauch vs. Einspeisevergütung: Was bringt mehr?

Der größte finanzielle Vorteil eines Balkonkraftwerks liegt nicht in der Einspeisevergütung, sondern im Eigenverbrauch. Jede Kilowattstunde, die du selbst erzeugst und verbrauchst, musst du nicht vom Energieversorger kaufen. Bei einem aktuellen Strompreis von oft über 35 Cent pro kWh sparst du mit jeder selbst verbrauchten kWh deutlich mehr, als du durch die Einspeisung erhältst.


Beispielrechnung:

  • Du erzeugst mit deinem Balkonkraftwerk jährlich 500 kWh Solarstrom.
  • Davon verbrauchst du 400 kWh direkt in deinem Haushalt. Das spart dir bei einem Strompreis von 35 Cent/kWh: 400 kWh * 0,35 € = 140 €/Jahr.
  • Die restlichen 100 kWh speist du ins Netz ein. Bei einer Einspeisevergütung von 8 Cent/kWh erhältst du: 100 kWh * 0,0786 € = 7,86 €/Jahr.


Wie du siehst, übersteigt die Einsparung durch den Eigenverbrauch die Einnahmen aus der Einspeisevergütung bei Weitem.


Voraussetzungen für die Einspeisevergütung

Um überhaupt eine Einspeisevergütung erhalten zu können, musst du einige Dinge beachten:

  • Anmeldung: Dein Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert sein.
  • Zähler: Dein Stromzähler muss für die Einspeisung geeignet sein. In den meisten Fällen ist ein digitaler Zweirichtungszähler erforderlich, der sowohl den bezogenen als auch den eingespeisten Strom messen kann. Wenn du noch einen alten Ferraris-Zähler hast, der rückwärts läuft, kann es sein, dass dein Netzbetreiber diesen austauscht. Der Zählerwechsel ist für dich oft kostenlos.
  • Leistungsgrenze: Die Einspeiseleistung deines Wechselrichters darf die gesetzliche Grenze von 800 Watt (VA) nicht überschreiten.


Fazit: Lohnt sich die Einspeisevergütung für dein Balkonkraftwerk?

Rein wirtschaftlich betrachtet ist die Einspeisevergütung für ein Balkonkraftwerk meist ein netter, aber kleiner Zusatzverdienst. Der Hauptvorteil und die schnellste Amortisation deines Balkonkraftwerks erreichst du durch einen hohen Eigenverbrauch deines selbst produzierten Stroms. Wenn du deinen Stromverbrauch gezielt an sonnigen Stunden ausrichtest (z.B. Waschmaschine laufen lassen, Akkus aufladen), maximierst du deine Einsparungen.


Der bürokratische Aufwand für die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung, wie die Installation eines neuen Zählers, kann in der Praxis dazu führen, dass viele Betreiber von Balkonkraftwerken bewusst darauf verzichten, die Vergütung zu beantragen, und sich stattdessen voll auf die Einsparungen durch den Eigenverbrauch konzentrieren.