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Balkonkraftwerk Gesetz / Gesetze 800 Watt: Das solltest du wissen

Die Welt der Balkonkraftwerke entwickelt sich rasant, und mit der technologischen Entwicklung ändern sich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland eine wichtige Neuerung: die Erhöhung der Leistungsgrenze für Stecker-Solar-Geräte von 600 Watt auf 800 Watt. Doch was bedeutet das für dich als potenzieller oder bestehender Betreiber eines solchen Geräts? Wir erklären dir die wichtigsten Gesetze und Regelungen, damit du auf der sicheren Seite bist.


Was hat sich vom Gesetz her geändert?

Die zentrale Änderung ist die Anhebung der maximalen Einspeiseleistung von 600 auf 800 Watt. Das bedeutet, dass die Wechselrichter von Balkonkraftwerken nun eine Leistung von bis zu 800 Watt ins Stromnetz einspeisen dürfen. Diese Gesetzesänderung ist Teil des "Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Balkonkraftwerken", das im Rahmen des Solarpakets 1 beschlossen wurde. Ziel ist es, den Betrieb von Balkonkraftwerken zu vereinfachen und die Energiewende voranzutreiben.


Anmeldung und Registrierung

Auch wenn die Leistungsgrenze angehoben wurde, bleibt die Anmeldung deines Balkonkraftwerks eine Pflicht. Allerdings wurde dieser Prozess erheblich vereinfacht. Du musst dein Gerät nun nur noch in einem einzigen Register eintragen:

  • Marktstammdatenregister (MaStR): Du bist gesetzlich verpflichtet, dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Der Prozess ist in der Regel online in wenigen Minuten erledigt. Es ist wichtig, die Daten deines Wechselrichters und deiner Solarmodule korrekt einzutragen.


Die Anmeldung beim Netzbetreiber, die früher oft ein zusätzlicher bürokratischer Schritt war, entfällt. Die Netzbetreiber erhalten die notwendigen Informationen nun direkt über das Marktstammdatenregister.


Der richtige Stromzähler für dein Balkonkraftwerk: Die 800-Watt-Grenze und dein Zähler

Ein häufiger Unsicherheitsfaktor ist der Stromzähler. Für den Betrieb eines Balkonkraftwerks ist ein Zweirichtungszähler oder ein digitaler Smart Meter erforderlich.


Warum ein neuer Zähler? Ältere, analoge Ferraris-Zähler mit einer Drehscheibe dürfen sich nicht rückwärts drehen, wenn du mehr Strom erzeugst, als du verbrauchst. Dies ist gesetzlich verboten.


Dein Netzbetreiber ist nun jedoch verpflichtet, den Austausch deines alten Zählers kostenlos und innerhalb von vier Monaten nach der Anmeldung deines Balkonkraftwerks vorzunehmen. Wichtig: Du darfst dein Balkonkraftwerk auch schon vor dem Zählertausch in Betrieb nehmen, solange du es angemeldet hast.


Das richtige Stromkabel für den Anschluß und die Sicherung

Die Installation deines Balkonkraftwerks muss sicher sein. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • VDE-Normen: Die Installation sollte den VDE-Normen entsprechen. VDE-AR-N 4105 ist hier die entscheidende Norm für den Anschluss von Erzeugungsanlagen.
  • Festanschluss vs. Schuko-Stecker: Die Diskussion um den Schuko-Stecker war lange ein Knackpunkt. Die gute Nachricht: Das Solarpaket 1 hat klargestellt, dass der Schuko-Stecker als zulässige Anschlussart gilt, solange der Stromkreis mit einem Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) gesichert ist.


Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Auch für Mieter und Eigentümer in WEGs gab es vom Gesetz her positive Veränderungen.


  • Recht auf ein Balkonkraftwerk: Das Solarpaket 1 hat den rechtlichen Status von Balkonkraftwerken gestärkt. Du hast nun grundsätzlich das Recht, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Es gehört nicht mehr zu den baulichen Veränderungen, die eine Mehrheit der Eigentümer ablehnen kann.
  • Erlaubnis des Vermieters: Als Mieter musst du deinen Vermieter über die geplante Installation informieren. Dieser darf die Installation nur noch aus triftigen Gründen (z.B. statische Bedenken, Denkmalschutz) ablehnen.
  • WEG-Beschluss: In einer WEG kann die Installation nur noch aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Es genügt ein einfacher Beschluss der Eigentümerversammlung.


Was passiert bei einer Überspeisung?

Die vom Gesetz festgelegte neue 800-Watt-Grenze bezieht sich auf die maximale Einspeiseleistung deines Wechselrichters. Die angeschlossenen Solarmodule dürfen eine höhere Gesamtleistung haben. Ein 800-Watt-Wechselrichter kann zum Beispiel mit Solarmodulen mit einer Gesamtleistung von 1200 Watt Peak (Wp) verbunden werden. Dies ist sogar sinnvoll, da die Module selten ihre volle Nennleistung erreichen, zum Beispiel bei bewölktem Wetter. Die Drosselung der Leistung auf 800 Watt erfolgt durch den Wechselrichter.


Fazit: Die Gesetze für Balkonkraftwerke werden nutzerfreundlicher

Die Gesetzeslage für 800-Watt-Balkonkraftwerke ist dank des Solarpakets 1 so einfach wie nie zuvor. Die Anhebung der Leistungsgrenze, die Vereinfachung der Anmeldung und die Stärkung der Rechte von Mietern und Eigentümern sind wichtige Schritte, um die private Energiewende voranzutreiben. Nutze diese Chance, um deinen eigenen Beitrag zu leisten und gleichzeitig deine Stromkosten zu senken.


Quellen