Die Energiewende macht nicht vor deinem Balkon halt! Als Mieter stehst du heute vor der fantastischen Möglichkeit, mit einem Balkonkraftwerk (auch Stecker-Solar-Gerät genannt) deinen eigenen, umweltfreundlichen Strom zu erzeugen und so aktiv deine Stromkosten zu senken. Doch gerade im Mietverhältnis gibt es ein paar Dinge zu beachten. Wir zeigen dir, welche Rechte du hast, welche Pflichten du erfüllen musst und wie die Kommunikation mit deinem Vermieter am besten gelingt.
Die gute Nachricht zuerst: Seit Inkrafttreten des Solarpaket I in Deutschland (im Oktober 2024) hast du als Mieter einen gesetzlichen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Das ist ein echter Meilenstein, denn es bedeutet: Dein Vermieter kann die Installation nicht mehr willkürlich oder ohne triftigen Grund ablehnen.
Die wichtigsten Punkte zur Rechtslage (§ 554 BGB):
Wichtig: Der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft (WEG) kann Vorgaben zur Art der Montage (z. B. zur einheitlichen Optik) machen. Diese Vorgaben dürfen deinen Anspruch aber nicht unverhältnismäßig erschweren.
Um Konflikte zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen, ist eine offene und frühzeitige Kommunikation das A und O.
Tipp: Tritt selbstbewusst, aber kooperativ auf. Du hast das Recht auf deiner Seite, aber ein gutes Verhältnis zum Vermieter ist immer Gold wert.
Mit dem Recht auf ein Balkonkraftwerk kommen auch Pflichten auf dich zu, die du unbedingt einhalten musst, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
A. Technische Vorschriften und Sicherheit
B. Anmeldung und Registrierung
C. Haftung und Versicherung
Ein wichtiger Punkt für Mieter: Wenn du ausziehst, gehört das Balkonkraftwerk dir.
Ein Balkonkraftwerk in der Mietwohnung ist für dich als Mieter eine großartige Möglichkeit, die Energiewende in die eigene Hand zu nehmen. Mit guter Planung, offener Kommunikation und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben steht deinem eigenen Solarstrom nichts mehr im Wege!