Zum Hauptinhalt springen
Menü
Finde das perfekte Balkonkraftwerk für dich

Balkonkraftwerk 2000 Watt: Gesetz

Mit dem sogenannten "Solarpaket 1" hat die Bundesregierung die Regelungen für Mini-Solaranlagen in Deutschland deutlich vereinfacht und erweitert. Seit dem 16. Mai 2024 sind Balkonkraftwerke mit einer Modulleistung von bis zu 2000 Watt legal. Diese Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt, um die Nutzung von Solarenergie für private Haushalte noch attraktiver zu machen.


Modulleistung und Einspeiseleistung

Was die 2000 Watt Modulleistung bedeuten:

Die Angabe von 2000 Watt bezieht sich auf die maximale Leistung, die die Solarmodule unter optimalen Bedingungen erzeugen können (auch als Watt-Peak oder Wp bezeichnet). Das bedeutet, dass du nun bis zu vier Module mit einer Leistung von jeweils 500 Wp installieren darfst. Dies ist vor allem bei schlechteren Lichtverhältnissen, wie z.B. bei Bewölkung oder in den Morgen- und Abendstunden, von Vorteil. Die höhere Modulleistung ermöglicht es, auch dann noch die maximal erlaubte Einspeiseleistung von 800 Watt zu erreichen.


Die entscheidende Grenze: 800 Watt Einspeiseleistung

Obwohl du nun Module mit einer Gesamtleistung von bis zu 2000 Wp betreiben darfst, bleibt die maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters auf 800 Watt begrenzt. Der Wechselrichter ist das Herzstück deines Balkonkraftwerks; er wandelt den von den Solarmodulen erzeugten Gleichstrom in den haushaltsüblichen Wechselstrom um. Er drosselt die Einspeisung automatisch auf die 800-Watt-Grenze. Dies dient der Sicherheit und Netzstabilität.


Anmeldung und Bürokratie

Die Anmeldung deines Balkonkraftwerks wurde ebenfalls massiv vereinfacht:

  • Keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr: Die früher oft komplizierte und langwierige Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber entfällt komplett. Die Bundesnetzagentur übernimmt die Kommunikation mit dem Netzbetreiber.
  • Vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR): Du musst dein Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Dies ist innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme der Anlage möglich. Der Prozess ist unbürokratisch und online in wenigen Minuten erledigt.


Installation und Sicherheit

Auch in puncto Installation gibt es neue Klarheit:

  • Schuko-Stecker erlaubt: Der Anschluss an eine haushaltsübliche Schuko-Steckdose ist jetzt offiziell erlaubt, wodurch die Notwendigkeit einer speziellen Wieland-Steckdose entfällt.
  • Vermieter- und Eigentümergemeinschaft: Mieter und Wohnungseigentümer haben jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks. Vermieter oder Eigentümergemeinschaften können dies nur noch aus wichtigen, triftigen Gründen ablehnen.


Fazit und Ausblick

Das Solarpaket 1 hat die Rahmenbedingungen für Balkonkraftwerke in Deutschland grundlegend verbessert. Die Erhöhung der Modulleistung auf 2000 Wp und der Einspeiseleistung auf 800 Watt sowie die Vereinfachung der Anmeldung machen es einfacher denn je, eigenen Solarstrom zu produzieren und die Stromkosten zu senken.